Fragwürdige Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von Adobes Geschäftspraktiken: Datenschutz und Kundenrechte im Visier.

Adobes aktualisierte AGB, die automatisierten und manuellen Zugriff auf Nutzerdaten erlauben, werfen erhebliche Datenschutzbedenken auf, insbesondere durch die potenzielle Überwachung sensibler Inhalte und Einschränkungen der KI-Funktionen.

Im Juni dieses Jahres aktualisierte das Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und verschaffte sich dabei das Recht, sowohl automatisiert als auch manuell auf Inhalte zuzugreifen, die Nutzer in der Creative Cloud und Document Cloud speichern. Dies sorgte für erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Vertraulichkeit sensibler Informationen.

Bisher betrifft die Änderung nur die US-Ausgabe. Im ursprünglichen Abschnitt 2 zum Thema Datenschutz hieß es: "We will only access, view or listen to your content in limited ways." In der überarbeiteten Version der AGB wurde der Text nun geändert: “We may access, view or listen to your content through both automated and manual methods, but only in limited ways.” Die neuen Richtlinien ermöglichen sowohl eine automatisierte Prüfung durch Algorithmen als auch eine manuelle Analyse durch Adobe-Mitarbeiter. .

Die Änderungen der US-Fassung von Adobes AGB heben manuellen Zugriff auf daten in Nutzerkonten hervor. (Bild: Adobe)

Die Schattenseiten der generativen KI: Ein Berufsfotograf meldet sich zu Wort

Bei eyebase beschäftigen wir uns umfassend mit der Verwaltung, Distribution und Rechteverwaltung digitaler Assets und achten dabei besonders auch auf das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Ein aktueller Fall unseres Kunden, des Berufsfotografen Andreas Kunar, brachte wichtige Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Adobes KI-gestützten Funktionen ans Licht.

Der Berufsfotograf wollte die neue Randerweiterungsfunktion im Adobe Camera Raw (ACR) Modul V17 ausprobieren, die erst seit einigen Wochen verfügbar ist. Um diese Funktion zu aktivieren, musste er sie zunächst in den ACR-Einstellungen als Technologievorschau freischalten. Nach einem Neustart von Photoshop erschien beim Zuschneiden eine neue Option: „Erweitern aktivieren“. Um die Funktion zu nutzen, ist es erforderlich, die spezifischen Bedingungen für die KI einmalig zu akzeptieren.

Bilder, die zur Bearbeitung hochgeladen werden, werden zunächst darauf überprüft, ob sie den zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen entsprechen. In diesem Fall wurde das unten gezeigte Bild von der Adobe-KI abgelehnt, da es angeblich gegen die Nutzungsrichtlinien verstößt. Dies hinderte den Berufsfotografen daran, das Bild weiter zu bearbeiten.

 

Bild: Screenshot Andreas Kunar

Diese Einschränkungen und die damit verbundenen Nutzungsbedingungen werfen einige datenschutzrechtliche Fragen auf. In den Nutzungsrichtlinien zur generativen KI, die Adobe zuletzt am 10. Mai 2024 aktualisiert hat, heißt es: „Wir können Maßnahmen in Bezug auf Ihr Adobe-Konto ergreifen, wenn wir Inhalte oder Verhaltensweisen entdecken, die gegen diese Richtlinien verstoßen.“ Diese Bestimmung macht deutlich, dass Adobe sich das Recht vorbehält, die Nutzung seiner KI-Funktionen umfassend zu überwachen und gegebenenfalls einzuschränken, wenn Inhalte als problematisch angesehen werden.

Adobe verlangt, dass die Eingabe und die Ausgabe in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Fassung der Bedingungen verwendet werden und behält sich laut den aktuellen AGBs auch das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Ihr Recht auf Nutzung der Funktionen der generativen KI jederzeit nach eigenem Ermessen zu drosseln, einzuschränken, zu deaktivieren, auszusetzen oder zu beenden.

Ein fragwürdiger Ausblick: Ist Adobe auf einem gefährlichen Kurs?

Es geht also primär darum, illegales oder missbräuchliches Material aufzuspüren, das gegen die Nutzungsrichtlinien von Adobe geht. Doch noch beunruhigender ist der potenzielle Zugriff nicht nur durch automatisierte Systeme, sondern auch durch Adobe-Mitarbeiter. Der Softwarehersteller sichert sich dadurch potenziellen Zugang zu unveröffentlichten Projekten, wie etwa Logos und Bildmaterial zu kommenden Medienproduktionen.

Die einfachste Lösung wäre, sensible Daten nicht online in der Creative Cloud oder Document Cloud zu speichern, sondern ausschließlich auf lokalen Datenträgern, um sie dem Zugriff von Adobe zu entziehen. Allerdings erfordern einige Werkzeuge eine Online-Verbindung. Insbesondere bestimmte Photoshop-Funktionen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, benötigen eine aktive Internetverbindung – dazu gehören die "Neural Filter", der Verflüssigen-Filter, die KI-gestützte Auswahl und auch die Werkzeuge der generativen KI.